1. ARGE TPO e.V.

technische Prüforganisation

über uns

Willkommen

Die 1. ARGE TPO e.V. hat als bundesweit tätige Prüforganisation eine Niederlassung (Sitz eines Sachverständigen) auch in Ihrer Nähe. Sie erhalten von unseren Sachverständigen die Sicherheit zum Betrieb Ihrer Anlagen. Wir liefern Ihnen die erforderlichen Nachweise für Behörden und Versicherungen.

Wussten Sie schon:

Eine Überprüfung auch Ihrer Tankanlage (Heizöl, Diesel, sonstige wassergefährdenden Stoffe) könnte erforderlich sein!

Alle oberirdischen Tankanlagen über 10.000 Liter Fassungsvermögen sind seit Inkrafttreten der Ländervorschriften - VAwS - etwa Anfang der 90-er Jahre durch Sachverständige zu überprüfen. Bei Tankanlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten besteht die Prüfpflicht bereits bei Anlagen ab 1.000 Liter Inhalt. Seit 1. August 2017 hat eine bundesweite Anlagenverordnung die Länderverordnungen abgelöst. Diese AwSV ist seit diesem Termin in allen Bundesländern gültig. Seit diesem Termin sind laut AwSV § 40 auch Anlagen ab 1.000 Liter, die neu errichtet oder wesentlich geändert worden, mittels einer Anzeige der Behörde bekanntzugeben und nach Installation einer einmaligen Prüfung durch Sachverständige zu unterziehen.

Von den Betreibern dieser Anlagen kommt immer wieder die Frage: "Was ist Vorschrift und betrifft dies auch mich bzw. meine Tankanlage?" oder "Mein Tank ist erst gereinigt worden, reicht dies aus?"

Ihren Heizöltank prüfen wir zuverlässig und kostengünstig. Selbstverständlich auch Behälter aus Stahl, Kunststoff und Beton zur Lagerung von Heizöl, Diesel und sämtliche wassergefährdenden Stoffe, sowie HBV-Anlagen.

Wir prüfen natürlich nicht nur Heizöl-, bzw. Dieseltanks, sondern auch andere Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie z.B. Biogasanlagen, Hydraulische Aufzüge, Erdwärmeesondenanlagen, Vorbehandlungsanlagen, Galvanikanlagen, Holzimprägnierungsanlagen, Lagerung von Säuren und Laugen, Kälte- und Wärmepumpenanlagen, Kälteverteilsysteme usw.

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