1. ARGE TPO e.V.

technische Prüforganisation

Fachbetriebe

Fachbetriebe nach § 62 AwSV

Derzeit werden von der 1. ARGE TPO e.V. einige Hundert Fachbetriebe betreut, die sich der laufenden Überwachung durch die Sachverständigenorganisation 1. ARGE TPO e.V. gemäß § 62 AwSV verpflichtet haben.

Diese Fachbetriebe, die Sie in den untergeordneten Seiten nach Postleitzahlen sortiert finden, werden von uns überwacht und erfüllen die einschlägigen Forderungen des WHG und der AwSV.

Die Suche nach der Postleitzahl des für Sie in Frage kommenden Fachbetriebes können Sie hier anklicken:

Postleitzahlenbereich: 01000 bis 79999
Postleitzahlenbereich: 80000 bis 82999
Postleitzahlenbereich: 83000 bis 83999
Postleitzahlenbereich: 84000 bis 85999
Postleitzahlenbereich: 86000 bis 89999
Postleitzahlenbereich: 90000 bis 93999
Postleitzahlenbereich: 94000 bis 99999

Die in der nachstehenden Matrix vorgesehenen Tätigkeitsbereiche der Fachbetriebe finden sich so auch auf der Zertifizierungsurkunde des Fachbetriebes nach WHG

Anlagenart:
A)1.
A)2.
A)3.
A)4.
A)5.
A)6.
A)7.
Tätigkeiten              
a) Errichtung, Tankeinbau und -aufstellung              
b) Instandsetzung und -haltung              
c) Innenreinigung von Tanks              
d) Errichtung und Beschichtung von Auffangräumen              
e) Stilllegung (dauerhafte Außerbetriebnahme einer Anlage)              
f) Einbau von Leckschutzauskleidungen und Innenbeschichtung von Tanks (außer TRbF 402)              
g) Installation, Wartung von Leckanzeigern              
h) Elektro- und MSR-Technik              
i) Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. ÜFS, Sicherheitsventil usw.              
 
B)1.
B)2.
B)3.
B)4.
B)5.
B)6.
B)7.
a) Errichtung Tankeinbau und -aufstellung              
b) Instandsetzung und -haltung              
c) Innenreinigung von Tanks              
d) Errichtung und Beschichtung von Auffangräumen              
e) Stilllegung (dauerhafte Außerbetriebnahme einer Anlage)              
f) Installation von Biogas- und JGS-Anlagen              
g) Sonstiges wird detailliert im Zertifikat erläutert              



Erläuterung der Anlagenarten und Tätigkeiten

A)
Anlagenart zum Lagern und Umschlagen (LAU-Anlagen) für:
  1. Unterirdische Anlagen
2. Oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wasergefährdenden Stoffen der GFS C und D,
3. oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der GFS B innerhalb von WSG,
4. Heizölverbraucheranlagen der GFS B, C und D,
5. Eigenverbrauchstankstellen,
6. Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs sowie
7. Anlagen zum Umgang mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen nach AwSV § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7.
B)
Anlagenart zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) für:
  1. Unterirdische Anlagen
2. Oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wasergefährdenden Stoffen der GFS C und D,
3. oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der GFS B innerhalb von WSG,
4. Heizölverbraucheranlagen der GFS B, C und D,
5. Biogasanlagen,
6. Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs sowie
7. Anlagen zum Umgang mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen nach AwSV § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7.
C)
Tätigkeiten:
  zu a) und b) gehören auch:
• Behälter, Rohrleitungen incl. Pumpen, Armaturen, Dichtungen
• Sonstige Ausrüstung (z.B. Rührwerk, Begleitheizung, Füllstandsanzeige)
  zu d) gehört auch:
• Korrosionsschutz
• Schutzvorkehrungen für Auffangraum oder Flächenabdichtungen
  zu e) gehört auch:
• Ausbau von stillgelegten Tanks
  zu B) g) gehört auch:
• Verkehrsflächenreinigung

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