1. ARGE TPO e.V.

technische Prüforganisation

Tätigkeiten

Tätigkeiten

Die Sachverständigenorganisation 1. ARGE TPO e.V. prüft durch die von ihr bestellten Sachverständigen die wasserrechtlich prüfpflichtigen Anlagen auf der Basis des Wasserhaushaltsgesetz (WHG = Bundesrecht) und der Anlagenverordnung (AwSV = Bundesrecht). Bis zum 31.07.2017 erfolgte diese Prüfung auf Basis der Anlagenverordnung der jeweiligen Länder (VAwS = Landesrecht).

Weiterhin führen wir durch qualifizierte Referenten u.a. Seminare zur Erreichung der Fachbetriebszertifizierung gemäß AwSV § 62 durch. Diese Seminare werden mit einer Prüfung abgeschlossen, die gemeinsam mit der Betriebsbesichtigung und der Überprüfung einer Referenzanlage die Zertifizierung zum Fachbetrieb nach AwSV § 62 ermöglicht.

Darüber hinaus veranstalten wir Seminare z.B. für Abscheideanlagen, Tankstellengestaltungen und weitere Fachgebiete nach Bedarf.

Unsere Mitglieder und Sachverständigen sind neben der Bestellung zum Sachverständigen nach AwSV § 53 zum Teil auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die verschiedenen Anlagenarten.

Ebenso können einige unserer Mitglieder als Sachverständige zugelassener Überwachungsstellen mit Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung beauftragt werden.

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